Rechtsprechung
   VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,54690
VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21.TR (https://dejure.org/2022,54690)
VG Trier, Entscheidung vom 16.02.2022 - 6 K 1098/21.TR (https://dejure.org/2022,54690)
VG Trier, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 6 K 1098/21.TR (https://dejure.org/2022,54690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,54690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3e
    Zentralafrikanische Republik: interner Schutz gewährleistet

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Denn hinsichtlich der dem Ausländer im Heimatstaat drohenden Gefahren ist eine zwar notwendig hypothetische, aber doch realitätsnahe Rückkehrsituation zu Grunde zu legen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, BVerwGE 166, 113-125, juris, Rn. 15 f.).

    Zielstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Gefahren müssen ein Mindestmaß an Schwere erreichen, der Umfang hängt vom Einzelfall ab, es kann erreicht sein, wenn er seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Die die Allgemeinheit betreffende Gefahr muss sich also auf den Betroffenen individualisieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020, a.a.O., Rn. 19 f.).

    Denn etwaige schadenszufügende Handlungen müssen von diesem bewusst und zielgerichtet ausgeführt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11.19 -, juris, Rn. 12).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es darauf an, ob sich die betroffene Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. -, ECLI:EU:C:2019:219, Ibrahim, Rn. 89 ff.; sowie: - C-163/17 -, ECLI:EU:C:2019:218, Jawo Rn. 90 ff.).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kommt es darauf an, ob sich die betroffene Person unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. -, ECLI:EU:C:2019:219, Ibrahim, Rn. 89 ff.; sowie: - C-163/17 -, ECLI:EU:C:2019:218, Jawo Rn. 90 ff.).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Dies hat auf Grundlage einer wertenden Gesamtschau zur individuellen Betroffenheit des Ausländers und einer würdigenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (ebd., Rn. 2 1 ; EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 -, ECLI:EU:C:2021:472, juris, Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Erforderliche, aber auch hinreichende Voraussetzung für die Niederlassung ist, dass das wirtschaftliche Existenzminimum auf einem Niveau gewährleistet ist, das eine Verletzung des Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 - EMRK - nicht besorgen lässt; darüberhinausgehende Anforderungen sind nicht notwendige Voraussetzung der Zumutbarkeit der Niederlassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 1 C 4.20 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Bei der Prüfung eines drohenden Schadens für den Ausländer ist der asylrechtliche Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - "real risk" - anzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, juris, Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377-388, juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Bei der Prüfung eines drohenden Schadens für den Ausländer ist der asylrechtliche Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - "real risk" - anzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, juris, Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377-388, juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2021 - 4 LB 443/19

    Anfechtung der Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter

    Auszug aus VG Trier, 16.02.2022 - 6 K 1098/21
    Insbesondere verfügen die angebliche Lebensgefährtin des Klägers und sein Kind über kein gesichertes Bleiberecht in Deutschland und wären so auch bei der Ermessensentscheidung nach § 11 Abs. 3 AufenthG nicht entsprechend zu berücksichtigen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Juni 2021 - 4 LB 443/19 OVG -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht